| Bebauungspläne - wie wird man daraus schlau? |
Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Grundstück zu kaufen, um darauf ein Haus zu bauen, schaut als erstes in den amtlichen Bebauungsplan. In diesem sind nicht etwa nur die Grundstücksgrenzen oder der Verlauf von Wegen und Strassen eingezeichnet. Vielmehr findet man zahlreiche Markierungen, die dem Laien als Hyroglyphen vorkommen mögen, die dem Fachmann aber wichtige Aufschlüsse geben. So sagt z.B. die römische Zahl "III" aus, dass auf dem entsprechenden Grundstück ein Gebäude mit maximal drei Vollgeschossen errichtet werden darf. Andere Symbole schreiben vor, daß auf einem Grundstück nur Doppelhäuser zulässig sind oder dass an bestimmten Freiflächen Bäume oder Gehölze gepflanzt werden müssen.
Bebauungspläne decken fast immer nur Teilbereiche einer Stadt oder Gemeinde ab. Die Angaben in diesen Plänen sind rechtsverbindlich. Der Bauherr kann sich also darauf verlassen, in dem Rahmen bauen zu dürfen, den ihm der Bebauungsplan vorgibt.
Das Lesen dieser Pläne wäre ganz einfach, wenn sich nicht die Markierungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden würden, obwohl sie "an sich" normiert sind. Wir zeigen deshalb beispielhaft die Markierungen eines Bebauungsplans aus Rheinland-Pfalz, wie sie bisher auf den handgezeichneten Bebauungsplänen verwendet wurden.
Da die Digitalisierung inzwischen bundesweit die Baubehörden erreicht hat, haben wir auch einen digitalisierten Bebauungsplan ins Netz gestellt, den uns freundlicherweise die Stadt Mönchengladbach zur Verfügung gestellt hat.
Der riesige Plan läßt sich am Bildschirm natürlich nur grob darstellen. Wenn Sie jedoch auf die einzelnen Farbflächen klicken, dann werden gut sichtbar Ausschnitte gezeigt sowie die Erklärung der Markierungen ("Signaturen").
Der erste Schritt für Bauherren ist also anhand des Bebabungsplans zu überprüfen, ob das ihm "vorschwebende" Massivhaus oder Fertighaus überhaupt gebaut werden darf. |