Tirol: Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung des Landes Tirol
Stand: 15. Dezember 2002
Wohnen zählt zu den wichtigsten Bedürfnissen der Bevölkerung. Speziell in einem Gebirgsland wie Tirol, wo der besiedelbare Raum knapp ist, ist die Schaffung von Wohnraum mit entsprechenden Kosten verbunden. Die Wohnbaupolitik des Landes Tirol versucht, diese finanzielle Belastung des Bürgers durch verschiedenste Förderungen zu erleichtern.
Was fördert das Land Tirol?
Eigenheime (Neubau oder Ersterwerb)
Vorhaben in verdichteter Bauweise (Neubau oder Ersterwerb)
Kauf oder Miete einer objektgeförderten Wohnung von einem Bauträger
Kauf eines bestehenden - nicht geförderten - Wohnobjektes
Fertigstellung eines nicht geförderten Wohnobjektes
Dienstnehmerwohnungen
Wohnhaussanierung / Erweiterung von Wohnraum
Wohnbeihilfen (Beihilfen für geförderte Objekte)
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (Beihilfen für nicht geförderte Objekte)
Sonderaktionen
Subjekt- oder Objektförderung, förderbare Gesamtanlagen
Die Wohnbauförderung des Landes unterstützt den Bau von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen und hilft beim Ersterwerb - also beim Kauf - von Wohnungen. Dabei wird zwischen Subjekt - und Objektförderung unterschieden.
Natürliche Personen, die ihre Eigentumswohnung kaufen, selbst errichten oder ihr Eigenheim oder Reihenhaus bauen, fallen unter die sogenannte Subjektförderung. Dabei erhält der Förderungswerber direkt vom Land ein günstiges Förderungsdarlehen, mit dem der Bau mitfinanziert werden kann, oder einen Wohnbauscheck.
Gemeinnützige und gewerbliche Bauträger und Gemeinden erhalten im Rahmen der Objektförderung Förderungsmittel für den Bau von Mietwohnung und Wohnheimen. Die Mieter von geförderten Wohnungen kommen bei dieser Art der Förderung dadurch in den Genuss der Wohnbauförderungsmittel, dass sich die Baukosten durch die Förderung nicht im vollen Ausmaß durchschlagen, wodurch günstigere Mieten erreicht werden.
weitere Informationen:
www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung
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