Salzburg: Wohnbauförderung in Salzburg
Stand: 15. Dezember 2002
Wer, wie, was wird gefördert?
Aktuelle Bestimmungen
Überblick über die Änderungen durch die letzte Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung vom 26.07.2002, LGBI 67/2002
Allgemeine Bestimmungen
des S.WFG 1990 (Pkt. 1 bis 13)
Wer wird gefördert? Begünstigte Person
Einkommensgrenzen
Einkommensberechnung
Wachsende Familie
Kinderreiche Familie
Nahestehende Person
Förderbare Nutzfläche
Häuser in der Gruppe
Annuitätenzuschuss
Wohnbeihilfe
Zumutbarer Wohnungsaufwand
Energiezuschlag
Förderungsantrag
Übersicht der Förderungssparten
Neue Eigentumswohnung/ Reihenhaus/ Doppelhaushälfte
Bestehende Wohnung/Haus
Förderungsübernahme
Einzel- oder Doppelhaus
Haus in der Gruppe (mind. 3 Einheiten)
Bauernhaus
Austragwohnung
Wohnheime
Errichtung von Mietwohnungen
Andere Sanierungsmaßnahmen
Umfassende Sanierung - Wohnhäuser
Umfassende Sanierung - Bauernhäuser
Begünstigte Rückzahlung von Förderungsmitteln
Wer ist Förderungswürdig (begünstigt)?
Begünstigt ist, wer
volljährig ist;
mindestens zwei Jahre im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz hat;
die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet und wenn an einer geförderten Wohnung Wohnbedarf besteht. Ein solcher Bedarf liegt insbesondere vor:
wenn bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde oder
bei geänderten Familienverhältnissen oder
bei berufsbedingtem Ortswechsel oder
bei wesentlicher Änderung der finanziellen Verhältnisse von Förderungswerbern
binnen sechs Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung die Rechte an der bisherigen Wohnung aufgibt - dies gilt nicht bei Bezug einer Dienstnehmerwohnung;
mit seinem Jahreseinkommen (Haushaltseinkommen) die vom Land festgelegte Grenzen nicht übersteigt;
österreichischer Staatsbürger oder diesem gleichgestellt ist (z.B. anerkannter Flüchtling).
weitere Informationen:
www.salzburg.gv.at/wohnen/vorwort.htm
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