Fertighaus

 
Fertighaus aus Massivholz
Wohnbauförderung Steiermark

Steiermark: Wohnbauförderung - Verwaltung Land Steiermark


Stand: 15. Dezember 2002


Der Aufgabenbereich umfasst

Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen;

Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind;

Förderung der Sanierung von Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheimen;

Gewährung von Wohnbeihilfen;

Erteilung von Zustimmungen zu "Wohnbauscheck"-Vorhaben und Gewährung von "Wohnbauscheck"-Förderungen;

Jungfamilienförderung (Hausstandsgründung);

Förderung von Maßnahmen der Ortserneuerung und Revitalisierung bedeutender historischer Gebäude;

Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Förderungskontrolle usw.

Die Wohnbauförderung wird im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.


Förderungswerber

Volljährige, natürliche Person

  • das jährliche Familieneinkommen darf betragen, bei:
1 Person .................................. 30.000,-- € 
2 Personen (nahestehend) ..... 45.000,-- €
je weitere derartige Person. ..... 4.000,-- €
Einschleifregelungen bei Überschreitung dieser Beträge.
  • eigener Wohnbedarf
  • Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung
  • Österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt)

    hinsichtlich der zu verbauenden Liegenschaft soll der Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigter sein (oder, eine nahestehende Person erfüllt diese Voraussetzungen) 

weitere Informationen:


www.verwaltung.steiermark.at


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