Steiermark: Wohnbauförderung - Verwaltung Land Steiermark
Stand: 15. Dezember 2002
Der Aufgabenbereich umfasst
Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen;
Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind;
Förderung der Sanierung von Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheimen;
Gewährung von Wohnbeihilfen;
Erteilung von Zustimmungen zu "Wohnbauscheck"-Vorhaben und Gewährung von "Wohnbauscheck"-Förderungen;
Jungfamilienförderung (Hausstandsgründung);
Förderung von Maßnahmen der Ortserneuerung und Revitalisierung bedeutender historischer Gebäude;
Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Förderungskontrolle usw.
Die Wohnbauförderung wird im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt.
Förderungswerber
Volljährige, natürliche Person
- das jährliche Familieneinkommen darf betragen, bei:
1 Person .................................. 30.000,-- €
2 Personen (nahestehend) ..... 45.000,-- €
je weitere derartige Person. ..... 4.000,-- €
Einschleifregelungen bei Überschreitung dieser Beträge.
- eigener Wohnbedarf
- Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung
- Österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt)
hinsichtlich der zu verbauenden Liegenschaft soll der Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigter sein (oder, eine nahestehende Person erfüllt diese Voraussetzungen)
weitere Informationen:
www.verwaltung.steiermark.at
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