Burgenland: Bauen, Wohnen, Sanieren im Burgenland
Stand: 15. Dezember 2002
Förderungsgrundsätze
Die Wohnbauförderung ist eine soziale Einrichtung, deren Ziel und Aufgabe es ist, den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit zu eröffnen, ihren dringenden Wohnbedarf abzudecken. In den Genuss einer Förderung können daher grundsätzlich nur sogenannte "begünstigte Personen" kommen.
Begünstigte Personen sind, österreichische Staatsbürger, oder diesen Gleichgestellte, die
- dringenden Wohnbedarf haben.
- über ein Einkommen bis zu höchstens folgenden Obergrenzen verfügen: bei Haushalten mit
| Personen |
Wohnungen/
Reihenhäuser |
Eigenheime |
| 1 |
25.440,-- € |
29.000,-- € |
| 2 |
39.975,-- € |
43.000,-- € |
| 3 |
43.605,-- € |
47.000,-- € |
| 4 |
47.965,-- € |
51.000,-- € |
| j. w. Person |
5.090,-- € |
5.090,-- € |
Haushalten, die über ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 765,-- € verfügen, wird ein zusätzlicher, vom Einkommen abhängiger Zuschlag zur Basisförderung gewährt.
Bei der Errichtung von Eigenheimen wird diese Förderung in Form eines Pauschalbetrages und im Wohnungsbau oder bei der Errichtung eines Reihenhauses als Eigenmittelersatzdarlehen gewährt.
weitere Informationen:
www.bgld.gv.at/wbf
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