Oberösterreich: Wohnbau
Stand: 15. Dezember 2002
Wohnbau:
Ansuchen um Gewährung eines Beitrages für die Beschaffung von Wohnungen und Eigenheimen
Bauberatungsscheck
Energiesparende Bauweise
Wohnbauratgeber:
Ansuchen um Förderungen
Allgemeine Begriffe
Rechtliche Grundlagen
Wohnungsneubau (OÖ. Wohnbauförderungsgesetz 1993)
OÖ. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds
Wohnhaussanierung
Wohnbeihilfe und Wohnungszuschüsse für geförderte Wohnungen
Wohnbeihilfe für nicht geförderte Mietwohnungen
Rückzahlungsverpflichtung
Gebührenbefreiung
Was wird gefördert:
Die Errichtung eines Eigenheimes (Wohnhaus mit höchstens 2 Wohnungen) sowie die spätere Errichtung einer zweiten Wohnung durch Zu-, An- oder Aufbau.
Eigenheim als Teil einer Gesamtanlage (Wohn-Wert-Idee; durchschnittlich max. 400 m² Grundstücksfläche pro Eigenheim; mindestens 3 Häuser; pro Eigenheim max. 2 Wohnungen).
Die Errichtung von Reihenhäusern (höchstens zweigeschossige Wohnhäuser mit mindestens drei, unabhängig voneinander und nur von außen begehbaren Wohnungen), wobei jedoch höchstens 90 m² der Nutzfläche pro Reihenhaus gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kleinhausbauten mitgefördert werden.
Der Ein-, Um- oder Zubau von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützten Räumlichkeiten (z.B. Dachböden) sowie der Zubau zur Schließung von Baulücken. Nach dem Einbau müssen die betreffenden Gebäude mindestens vier Wohnungen aufweisen.
Antragsteller können natürliche Personen als grundbücherliche Eigentümer sein.
weitere Informationen:
www.ooe.gv.at/foerderung
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