Wohnbauförderung Niederösterreich:
Stand: 15. Dezember 2002
Wohnen:
Superförderung
Wohnbeihilfe
Wohnstarthilfe für Jungbürger
Bauen:
Einfamilienhausförderung
Mehrfamilienwohnhausförderung
Baurechtsaktion
Renovieren/Sanieren:
Kleine Althaussanierung
Mehrfamilienwohnhaussanierung
Heizkesseltausch
Heizen & Energie:
Energieförderungen
1.)Förderungszweck und Objekt:
Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen, wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung die Benützungsbewilligung noch nicht erteilt worden sein darf. Die Wohnnutzfläche einer Wohnung soll 130 m² nicht überschreiten. Das neue Eigenheim muss zur dauernden Benützung geeignet sein und den Hauptwohnsitz darstellen. Die Wohnung hat aus Bad (Dusche), WC, Küche (Kochnische) und mindestens einem Wohnraum zu bestehen.
2.)Förderungs- bzw. Darlehensgeber:
Land Niederösterreich
3.)Förderungswerber:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Bürger (zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum österreichischer Staatsbürger bzw. EWR-Bürger) oder gleichgestellte Personen, wobei der (die) Nutzungsberechtigte(n) des Eigenheimes folgende Jahresnettoeinkommensgrenze(n) nicht überschreiten darf (dürfen):
1 Person ...................................... 25.435,49 €
2 Personen .................................. 43.603,70 €
für jede weitere Person zusätzlich .... 5.813,83 €
4.)Förderungsausmaß:
Zur Erlangung der Förderung ist eine Mindestenergiekennzahl erforderlich, die bei Eigenheimen eine 3-jährige Einschleifregelung unterliegt. Die Förderung ist in eine Basis-, Familien- und Zusatzförderung für haustechnische Kriterien aufgeteilt.
weitere Informationen:
www.noe.gv.at/foerderungen/foerderungen.htm
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