Fertighaus

 
Fertighaus aus Massivholz
Wohnbauförderung Niederösterreich

 
Wohnbauförderung Niederösterreich:


Stand: 15. Dezember 2002


Wohnen:

Superförderung

Wohnbeihilfe

Wohnstarthilfe für Jungbürger

Bauen:

Einfamilienhausförderung

Mehrfamilienwohnhausförderung

Baurechtsaktion

Renovieren/Sanieren:

Kleine Althaussanierung

Mehrfamilienwohnhaussanierung

Heizkesseltausch


Heizen & Energie:

Energieförderungen

         1.)Förderungszweck und Objekt:

Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen, wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung die Benützungsbewilligung noch nicht erteilt worden sein darf. Die Wohnnutzfläche einer Wohnung soll 130 m² nicht überschreiten. Das neue Eigenheim muss zur dauernden Benützung geeignet sein und den Hauptwohnsitz darstellen. Die Wohnung hat aus Bad (Dusche), WC, Küche (Kochnische) und mindestens einem Wohnraum zu bestehen.

2.)Förderungs- bzw. Darlehensgeber:

Land Niederösterreich

          3.)Förderungswerber:

Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Bürger (zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum österreichischer Staatsbürger bzw. EWR-Bürger) oder gleichgestellte Personen, wobei der (die) Nutzungsberechtigte(n) des Eigenheimes folgende Jahresnettoeinkommensgrenze(n) nicht überschreiten darf (dürfen):
1 Person ...................................... 25.435,49 €
2 Personen .................................. 43.603,70 €
für jede weitere Person zusätzlich .... 5.813,83 €

          4.)Förderungsausmaß:

Zur Erlangung der Förderung ist eine Mindestenergiekennzahl erforderlich, die bei Eigenheimen eine 3-jährige Einschleifregelung unterliegt. Die Förderung ist in eine Basis-, Familien- und Zusatzförderung für haustechnische Kriterien aufgeteilt.

weitere Informationen:
www.noe.gv.at/foerderungen/foerderungen.htm


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