Wien: Förderungen und Finanzierung
Stand: 15. Dezember 2002
Beihilfen und Unterstützungen
- Wohnbeihilfe
- Mietbeihilfe (wenn Einkommen Sozialhilferichtsatz unterschreitet)
- Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes
- Wohnkostenbeihilfe für Präsenz- und Zivildienstpflichtige
- Wiener Familienzuschuss (für einkommensschwache Familien mit Kleinkindern)
- Sonderbedarf - Soziale Leistungen für Wohnungsinstandsetzung und Unterkunftsbeschaffung
Opferfürsorge - Begünstigungen bei Vergabe und Zuweisung von Wohnungen
Förderungen
- Eigenmittelersatzdarlehen
- Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer
Antragstellung und nähere Auskunft über die Voraussetzungen der Förderungsgewährung bei:
Magistratsabteilung 50
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: 4000-74843 bis 74852 Durchwahl
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Rechtliche Grundlagen:
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 - WWFSG 1989, LGBI. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBI. für Wien Nr. 16/2001
- Neubauverordnung 2001, LGBI. für Wien Nr. 46/2001
- Zahlungen, die zur Errichtung eines Eigenheimes geleistet werden.
Das sind beispielsweise Aufwendungen für:
- einen Baugrund
- die Bauführung
- Zu-, An- oder Aufbauten bei einem Eigenheim
- Dachbodenausbau in einem Eigenheim
Darlehensrückzahlungen für die Aufwendungen. Dabei besteht die Absetzmöglichkeit auch für den Käufer, der diese Darlehensrückzahlungen leistet.
weitere Informationen:
www.wien.gv.at/index/wohnen.htm
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