Fertighaus

 
Fertighaus aus Massivholz
Hochwasser
Hochwasser
 

Katastrophen/ Hochwasser

Gerade die Ereignisse der letzten Zeit zeigen, dass bei der Errichtung von einem Fertighaus viel zu wenig Augenmerk auf die Möglichkeit von Vermurungen und Überschwemmungen gelegt wurde. Daher wäre es ratsam, bei der Gemeinde oder bei der Baubehörde anzufragen, ob das Grundstück auf deinem diesbezüglich gefährdeten Areal liegt.

Aber in vielen Fällen wird die Gemeinde, bzw. das Grundbuch auch keine wirklich erschöpfende Auskunft geben können.
Das sieht man aus den in jüngster Zeit eingetretenen Katastrophen, die sich infolge vollkommen unerwarteter Lawinenabgänge in Gebieten ereignet haben, in welchen die dort wohnenden Menschen noch niemals auch nur an die Möglichkeit solcher Ereignisse gedacht haben.
Daher ist der Begriff "Katastrophenwasser" im weitesten Sinne auszulegen. - Nicht allein Wasserschäden sind Folgen von Katastrophenwasser, sondern oft auch Murenabgänge, sich lösende Gesteinsmassen und, wie man oft schon schreckliche Erfahrungen gemacht hat, unerwartete und nicht vorhersehbare Lawinenabgänge.
Die Zulassung bzw. die Umwidmung einer Fläche als Bauland allein gibt keine Garantie, dass die Fläche in einem gefährdeten Gebiet liegt. Auch getroffene Vorsorgen, wie Stützverbauungen oder Auffangbecken können nicht immer ausreichend sein.
Kellerwände in Dichtbeton sind besonders widerstandsfähige Stützmauern, doch auch sie können Zerstörung nur hinauszögern, keinesfalls aber völlig verändern.
Haus- und Hausratsversicherungen gelten im Katastrophenfall nicht. Für derartige Fälle müssen spezielle Katastrophenversicherungen abgeschlossen werden.

 

  

 

 


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