Kosten für Grunderschließung eines Fertighauses
Das Bauen eines Fertighauses ist für die meisten Bauherren ein besonderer finanzieller Kraftakt, bei dem allerdings ein erheblicher Kostenfaktor unterschätzt wird: die Erschließungskosten.
Üblicherweise beteiligt die Gemeinde die Grundstückseigentümer an ihren Ausgaben für Straßen und Wege. Weiters werden Gebühren für die Anschlüsse an die Netze für Gas, Wasser, Abwasser und Regenwasserdrainage fällig.
Die örtlichen Energieversorger verlangen für den Anschluss an das Stromnetz zusätzlich Beiträge. Deshalb ist es für den Käufer wichtig, sich bei der Gemeinde oder dem Bauträger zu erkundigen, ob die Erschließungskosten im Kaufpreis für Grundstück beziehungsweise Haus enthalten sind.
Auch der Erwerb einer älteren Immobilie schützt nicht vor möglichen Erschließungskosten. Forderungen, denen der Vorbesitzer noch nicht nachkam, werden auf den neuen Eigentümer übertragen.
Zudem kann die Gemeinde nachträgliche Erschließungsmaßnahmen durchführen, die anteilig von den betroffenen Anliegern bezahlt werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel eine öffentliche Straße, die den bisherigen Grundstückszugang durch einen Privatweg ersetzt.
Das Steuerrecht unterscheidet sich übrigens zwischen der Ersterschließung, die zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden gezählt wird, und nachträglicher Erschließung, deren Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.
zurück zu TSA Fertighaus Massivholzelemente
|