Vorwort
Für Fertighäuser hat Österreich als Staat mit 9 Bundesländern für jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. So wie landwirtschaftliche und topografische Gegebenheiten in den einzelnen Bundesländern vorhanden sind, gibt es auch große Unterschiede in den jeweiligen Bauweisen von Fertighäusern und Bauvorschriften. Allein die unterschiedlichen Wind- und Schneelasten machen andere beim Fertighaus bautechnische Maßnahmen nötig. Unter Berücksichtigung eines entsprechenden Sicherheitsfaktors (oder mehrerer Sicherheitsfaktoren) muss das System für das Fertighaus einen ausreichenden mechanischen Widerstand gegen die Beanspruchungen durch den Druck von Schneelasten sowie Druck, Sog und Schwingungen, verursacht durch Wind, aufweisen.
Die örtlichen Bauweisen
Dazu kommt noch, dass die traditionellen örtlichen Bauweisen und Bauformen differenziert sind und gepflegt werden wollen. Weniger verständlich sind jedoch die Unterschiede, die es immer noch bei den rein technischen Bestimmungen und Auffassungen in den einzelnen Bundesländern gibt.
So zum Beispiel verschiedene Vorschriften über Raumhöhe, Türgrößen, nötiger Brandwiderstandsdauer und dergleichen, ebenso verschiedene Vorschriften für Schall- und Wärmeschutz. Gesamtösterreichische Annäherungen gibt es bereits, doch gehen die Bemühungen eher schleppend voran. Die derzeitige Situation erschwert es gerade industriellen Bauunternehmen preiswerte Produkte auf den Gesamtmarkt in Österreich zu bringen.
Daher ist es verständlich, dass oft manche angebotene Häuser oder Bauprodukte für das jeweilige Bundesland umgeplant, strategisch ergänzt und die Preise neu kalkuliert werden müssen. Dies erfordert nicht nur einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand, sondern verlangt durch eine Vielzahl von Spezialisten. Umkonstruktion der Raumhöhen, der Türen und Fenster, der Innenraum-Wandstärken und so weiter, und so fort. Und das alles nicht nur im Konstruktionsbüro, sondern auch in den Fertigungshallen. Alles das sind Dinge, die das Produkt, das Wohnhaus, nicht gerade billiger machen.
Unterschiedliche Fristen zwischen Einreichung
Auch die Fristen zwischen Einreichung eines Bauvorhabens bis zu einer Bauverhandlung und Baugenehmigung sind sehr unterschiedlich, was mitunter zu erheblichen Bauverzögerungen führt.
Oft beklagen sich die Bauherren über den nicht termingemäßen Beginn, oder auch das Nichtvollenden der Bauarbeiten.
In den meisten Fällen ist nicht die beauftragtre Baufirma an Verzögerungen schuld. Diese ist immer bemüht das Fertighaus schnellstens, erstklassig und ohne jede Verzögerung dem Bauherren zu übergeben.
Es sind fast immer die Behörden, die mit der Herauszögerung von Terminen für die Bauverhandlungen und die Erstellung der Baugenehmigungen für das Fertighaus für diese Verzögerungen verantwortlich sind. Daher bitte etwas Verständnis, wenn manches Fertighaus länger dauert als vorhergesehen.
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